Gesetzliche Haupt- und Abgasuntersuchung
Um die Sicherheit aller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber je nach Fahrzeugklasse eine wiederkehrende Hauptuntersuchung durch eine unabhängige Prüfstelle vor. Für Ihren PKW ist dies beispielsweise alle 2 Jahre vorgeschrieben - den Termin der nächsten Hauptuntersuchung können Sie am Stempel im Fahrzeugschein oder an der Prüfplakette auf dem Nummernschild erkennen.
Durch folgende Prüfstellen ist eine Abnahme direkt in unserem Haus möglich:
Neben der gesetzlichen Hauptuntersuchung wird durch uns auch die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung durchgeführt.
Machen Sie rechtzeitig einen Termin für die Hauptuntersuchung aus - dadurch können wir Mängel frühzeitig erkennen und beheben diese - somit können Sie die Kosten einer möglichen Nachprüfung sparen.
Haupt- und Abgasuntersuchung - Sie haben Fragen?
Wir erklären Ihnen das gerne persönlich!